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Altersvorsorge mit AS-Fonds

Altersvorsorge mit AS-Fonds

8.10.2007 Fonds, Altersvorsorge, Geldanlage

AS-Fonds sind Fonds, die wiederum in Investmentfonds investieren, mit dem Anlageziel Sicherung der Altersvorsorge. AS steht hierbei für Altersvorsorge Sondervermögen. Die AS-Fonds sind eine den Investmentfonds zugeordnete Anlageform, die seit 1998 in Deutschland zugelassen ist und speziell auf Altersvorsorge ausgerichtet ist.

AS-Fonds können quasi als Alternative zu den Kapitallebensversicherungen angesehen werden. Da es jedoch auch für AS-Fonds durch den Gesetzgeber keine staatliche Förderung gibt, existiert faktisch kaum ein Unterschied zu Mischfonds oder Dachfonds, die eine ähnliche für die Altersvorsorge geeignet Anlagestrategie verfolgen. Die Zahl und das Marktvolumen der AS-Fonds war vermutlich auch aus diesen Gründen in den letzten Jahren rückläufig.

AS-Fonds können die Anlegergelder in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien oder Beteiligungen anlegen. Jedoch gibt es für AS-Fonds gesetzliche Auflagen, die bei der Investition der Gelder beachtet werden müssen und Rahmenbedingungen, die die Anbieter von AS-Fonds einhalten müssen. Werden die Auflagen und Rahmenbedingungen nicht eingehalten, darf ein Fonds nicht den Namen Altersvorsorge-Sondervermögen tragen. Die gesetzlichen Regelungen für AS-Fonds gehen weiter als für normale Investmentfonds.

Zum Beispiel müssen immer mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens investiert sein. Der restliche Teil kann als Liquiditätsreserve gehalten werden. Der Anteil von Aktien- und Beteiligungen am Fondsvermögen muss zwischen 21 und 75 Prozent liegen. Maximal 30 Prozent dürfen in Immobilien investiert werden. Geschäfte mit Derivaten dürfen nur zur Absicherung, aber nicht zu Spekulationszwecken abgeschlossen werden. Je nach Aktien-, Immobilien- und Rentenanteil kann also innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchaus zwischen eher konservativen und eher spekulativen AS-Fonds unterschieden werden.

Gewinne, die ein AS-Fonds erzielt werden thesauriert (wiederangelegt) und nicht ausgeschüttet. Ein AS-Fonds muss Sparspläne mit Laufzeiten von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr anbieten, und ein Anleger muss während der Laufzeit mindestens einmal jährlich Anteile erwerben.

Wie bei der Geldanlage in Investmentfonds ist auch die Geldanlage in AS-Fonds Wertschwankungen unterworfen. Sicherheit bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für AS-Fonds nur insofern, dass hochspekulative Konstruktionen verhindert werden. Über den langen Zeitablauf bei der Kapitalanlage in AS-Fonds nimmt jedoch das Gesamtrisiko ab. Die Rendite des AS-Fonds hängt jedoch neben der Zusammensetzung, wie bei allen anderen Fonds auch, vom Management ab. AS-Fonds bieten keinerlei Garantie für eine bestimmte Rendite oder ein bestimmtes Vermögen am Laufzeitende.

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