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Anwaltskosten

Anwaltskosten

23.9.2007 Verbraucherinformationen, Recht

Auf dem Marktplatz ist feilschen durchaus üblich. In der Anwaltskanzlei wurde dies bisher jedoch noch nicht praktiziert. Doch Rechtsanwälte und ihre Mandanten müssen sich jetzt umgwöhnen. Ab Juli 2006 gilt das alte Rechtsanwaltvergütungsgesetz nicht mehr. Damit sind die Kosten für außergerichtliche Beratungen im Prinzip frei verhandelbar. Jedoch sollen die Gebühren “angemessen” sein.

Bei Privatpersonen als Mandanten greift allerdings eine weitere Regelung. Wird keine feste Abmachung über die Höhe der Gebühren getroffen, dann gelten feste Beratungssätze. Eine Erstberatung darf maximal 190 Euro und die weitere Beratung (ob mündliche oder schriftlich) ist preislich auf 250 Euro begrenzt. Bei Fällen mit geringem Streitwert wären diese Maximalsätze aber ein hoher Preis. Was die Neuregelung den Mandanten und den Anwälten bringt ist umstritten. Vertreter der Anwälte behaupten, dass sie durch die Regelung weniger verdienen werden. Rechtsschutzversicherer sind der Meinung, dass Anwaltshonarare durch die Regelung eher steigen werden.

Als Mandant sollte man sich daran halten, ein Mandat erst dann zu erteilen, wenn die Kostenfrage geklärt ist, auch wenn dafür der Fall erst einmal erörtert werden muss. Fehlt Ihnen die Vorstellung für die Höhe eines angemessenen Honorars, dann sollte der Rechtsanwalt seine Forderungen nennen und erläutern, warum er diese für angemessen hält. Feilschen kann man dann immer noch.

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