Das Ende des Halbeinkünfteverfahrens
8.10.2007 Finanzen, Steuern, GeldanlageSeit 2001 bzw. 2002 gilt für die Einkünfte aus Beteiligungen an ausländischen bzw. inländischen Kapitalgesellschaften das Halbeinkünfteverfahren. Private Kapitalanleger müssen damit Dividenen nur noch zur Hälfte versteuern, als Ausgleich dafür, dass sie die auf Unternehmenebene anfallende Körperschaftssteuer nicht mehr anrechnen können. Dies gilt auch für die Erträge aus Investmentfonds Doch mit dem Halbeinkünfteverfahen soll bald Schluss sein. Ab 2009 soll die Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren ablösen, die praktischerweise auch gleich noch das leidige Thema Spekulationsgewinne erschlägt. Die Abgeltungssteuer soll eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag werden, mit der Dividenden, Zinseinkünfte aber auch alle alle Veräußerungsgewinne versteuert werden. Einen Vorteil (neben einem dicken Plus fürs Staatssäckel) hat das ganze: Endlich mal ein übersichtliches Konzept. Nebenbei bemerkt: Natürlich profitieren hier auch wieder die Gutverdiener, die ihre Zinseinkünfte nach der jetzigen Methode mit persönlichen Steuersätzen von weit über 25% versteuern müssen.
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