Erben ohne Erbschein
23.9.2007 Recht, VerbraucherinformationenAls Erbe kann man sich unter Umständen auch ohne einen teuren Erbschein die Bankguthaben des Erblassers auszahlen lassen. Ein notariell beurkundetes Testament reicht zur Legitimation gegenüber den Kreditinstituten aus. Auch ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokol des Nachlassgerichts ist ausreichend. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr bestätigt (Az. XI ZR 311/04). Eine Bank, die von den Erben des Verstorbenen die Vorlage eines Erbscheins verlangt hatte musste im nachhinein die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins den Erben erstatten. Der Betrag belief sich immerhin auf run 1400 Euro. Ein Erbschein kann sehr teuer sein, da sich die Gebühren dafür am Wert des Erbes nach Abzug der Schulden bemessen. Bei einem Erbwert von 50 000 Euro muss ein Antragsteller in der Regel 264 Euro zahlen. Ein 200 000 Euro Erbschein kostet schon 714 Euro. Ein notarielles Testament ist deutlich günstiger. Für eine Person kostet bei einem Nachlasswert in Höhe von 50 000 Euro kostet das notarielle Testament 132 Euro Notargebühr plus Auslagen und Mehrwertsteuer. Mit dem notariellen Testament oder dem Erbvertrag können Erben sich auch gegenüber dem Grundbuchamt legitimieren. Der Notar hilft außerdem Fehler bei der Gestaltung des Testaments zu vermeiden. Nur wenn ein notarielles Testament Fragen offen lässt, kann die Bank ausnahmsweise einen Erbschein verlangen.
Kommentar schreiben