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Fondsdiscounter

Fondsdiscounter

17.10.2007 Verbraucherinformationen, Finanzen

Fondsdiscount bezeichnet die Möglichkeit, Anteile an offenen Fonds (Investmentfonds) und geschlossenen Fonds zu ermäßigten Konditionen zu erwerben. Bei Investmentfonds entfällt somit für den Käufer meist der Ausgabeaufschlag (Agio), der normalerweise beim Kauf von Fondsanteilen erhoben wird (in der Regel je nach Fonds zwischen 2 und 5 % der Investitionssumme) oder es wird zumindest ein deutlicher Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gewährt. Beim Erwerb von Anteilen an geschlossene Fonds werden in der Regel mit dem Investor individuelle Discountkonditionen vereinbart. Im Gegenzug zur Gewährung des Discounts bieten die Fondsdiscounter, die die Fondsanteile vermitteln bzw. vertreiben, meistens keine Beratung an. Sie finanzieren sich beim Vertrieb von Investmentfonds über einen Anteil an den laufenden Verwaltungskosten, der so genannten Bestandsprovision, die ohnehin, also auch beim Erwerb von Fondsanteilen mit Ausgabeaufschlag, regelmäßig dem Fondsvermögen entnommen wird (je nach Fonds zwischen 0,1 und 0,5 % jährlich). Bei geschlossenen Fonds erhalten die Fondsdiscounter für den Vertrieb einen Anteil an den im Emissionsprospekt des jeweiligen Fonds ausgewiesenen Kosten für die Eigenkapitalvermittlung.

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