Handy-Guthaben dürfen nicht verfallen
23.9.2007 VerbraucherinformationenDas Telefonguthaben bei einem Prepaid-Tarif darf auch dann nicht gelöscht werden, wenn das Telefonkonto mehr als ein Jahr lang nicht aufgeladen wurde. Dies hat das Landgericht München I entschieden (AZ 12 O 16098/05) und damit eine Klausel in den AGB des Mobilfunkanbieters O2 für unwirksam erklärt. Laut der O2 Klausel verfällt Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen, wenn das Prepaid-Konto nicht innerhalb des darauffolgenden Monatas neu aufgeladen wird. Das Landgericht München I sah in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung des Mobilfunk-Kunden. Denn die Regelung könne dazu führen, dass Guthaben im Wert von über 100 Euro auf einen Schlag verfallen. Ähnliche Vorgehensweisen sind auch bei den anderen großen Mobilfunkanbietern üblich. Der Mobilfunkanbieter O2 begründete die Klausel in seinen AGB vor damit, dass die Verwaltung der Guthaben inaktiver Kunden einen unzumutbaren Aufwand darstelle. Das Gericht konnte diese Auffassung nicht teilen. Jedoch besteht für O2 die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
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