Investieren in Beteiligungen
2.10.2007 Fonds, Beteiligungen, GeldanlageDie Zinssätze die Banken ihren Kunden derzeit bieten, sind nicht gerade verlockend. Kein Wunder, dass sich Geldanleger nach lukrativen Anlagealternativen umschauen. Die Aktienmärkte bieten hohe Renditen durch Gewinne. Jedoch ist die Schwankungsbreite und das Verlustpotenzial am Aktienmarkt enorm. Wer das ständige auf und ab der Kurse nicht vertragen kann, er sollte sich nach einer anderen Form der Geldanlage umschauen. Beteiligung angeschlossenen Fonds könnten eine Alternative sein. Es handelt sich wie bei Aktien um unternehmerische Beteiligungen. Jedoch werden diese Beteiligung nicht an der Börse gehandelt. Anteile können erst zurückgegeben werden in das Unternehmen liquidiert wird oder sie müssen auf dem Sekundärmarkt verkauft werden. Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds bis zur Liquidation ist in der Regel auf 10 bis 15 Jahre angesetzt. Wer in geschlossene Unternehmensbeteiligungen investiert sollte also einen langen Atem haben. Der Sekundärmarkt ist zwar eine Option zum vorzeitigen Ausstieg, jedoch sind diese Märkte nicht immer liquide, so dass unter Umständen zu einem ungünstigen Preis verkauft werden muss.
Welche Arten von geschlossenen Beteiligungen beziehungsweise geschlossenen Fonds gibt es? Klassisches Modell für geschlossene Beteiligungen sind die geschlossene Immobilienfonds. Die Anlageklasse der geschlossenen Immobilienfonds erfreut sich seit Jahren hoher Beliebtheit. Die Rendite nach Steuern lagen in der Vergangenheit in der Regel zwischen fünf und 8%. Auch wenn diese Renditen für die meisten Anleger nicht gerade traumhaft sind, zurzeit jedoch der enormen Sicherheitsaspekt der Anlage in Immobilien. Wer Renditerisikoverhältnis etwas verschieben möchte, der kann zu anderen geschlossenen Investments greifen. Gerade im Bereich der regenerativen Energien wie Windenergie Solarenergie und Bioenergie wurden in den letzten Jahren etliche geschlossene Fonds aufgelegt. Eine gute Rendite springt hier nicht zuletzt durch die Regelungen im Erneuerbare Energiengesetz heraus, in dem hohe Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung aus regenerativen Energien geregelt sind. Die Techniken, die zum Einsatz kommen sind in der Regel bewährt. Das Risiko einer solchen geschlossenen Beteiligung an Projekten im Bereich regenerativer Energien hält sich damit in Grenzen. Dennoch hängt es natürlich von der konkreten Beteiligung ab, ob ein Modell zum Erfolg führt. Nicht nur die Schlüssigkeit des Konzepts, sondern auch die Erfahrung des Anbieters, die Gebühren und Verwaltungskosten sowie der Kaufpreis für die Anlage spielen eine wesentliche Rolle für die letztendlich erzielte Rendite. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, ist im schlimmsten Fall natürlich auch ein Totalverlust möglich.
Wem geschlossene Immobilienfonds zu verstaubt sind, und der dem Boom der regenerativen Energien noch nicht traut, für den gibt es auch noch ein Mittelding. Schon seit über 30 Jahren auf dem Markt und immer noch Liebling der Anleger sind Schiffsbeteiligungen. Bei einer Schiffsbeteiligung erwirbt der Anleger Anteile an einer Beteiligungsgesellschaft, deren Zweck die Anschaffung eines Handelsschiffs und dessen Inbetriebnahme zur Erwirtschaftung von Charterraten ist. Schiffsbeteiligungen werden meist in Form von geschlossenen Schiffsfonds aufgelegt. Eine Besonderheit bei Schiffsfonds ist die steuerliche Behandlung. Durch die in Deutschland geltende Tonnagesteuerregelung, zahlen die Anleger von Schiffsfonds faktisch kaum Steuern auf die Gewinne. Bei der Tonnagesteuer handelt es sich um eine pauschale Steuer, die an der Größe des Schiffes bemessen wird. Der Welthandel boomt, Charterraten und Schiffspreise einen vom Rekordhoch zum Rekordhoch. Der Hunger Asiens nach Rohstoffen muss gestillt werden. Ein Ende des Boomsin der Schifffahrt ist nicht abzusehen. Mit geschlossenen Schiffsfonds wurden in der Vergangenheit regelmäßig Renditen im zweistelligen Bereich pro Jahr erzielt. Jedoch gilt wie überall: aus der Vergangenheit kann man nicht auf die Zukunft schließen. Daher sind auch Schiffsbeteiligungen vor einer Investitionsentscheidung auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.
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