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Nachrechnen bei der Vorfälligkeitentschädigung kann sich lohnen

Nachrechnen bei der Vorfälligkeitentschädigung kann sich lohnen

23.9.2007 Immobilien

Bei der vorzeitigen Ablösung von Krediten sollte man nicht einfach stillschweigend die Rechnung seines Kreditinstituts hinnehmen. Die Institute haben oft überzogene Vorstellungen davon, was Sie als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen können und versuchen es immer wieder erhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung zu stellen. Zum Berechnen von Vorfälligkeitsentschädigungen gibt es auch diverse Vorfälligkeitsrechner im Internet, an denen man sich als Bankkunde orientieren kann. Es ist wichtig zu überprüfen, ob die Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung auch von aktuellen Wiederanlagezinsen ausgehen. Oft werden nicht ganz aktuelle Zinskonditionen genommen, wenn sie das Ergebnis zu Gunsten der Bank beeinflussen. So können Änderungen beim Wiederanlagezins im Bereich von nur einem Zehntel Prozentpunkt bei Baufinanzierungen schon deutlich (einige Tausend Euro) ins Gewicht fallen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung (Az. XI ZR 27/00) Grundsätze für die Berechnung aufgestellt.

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