Nachzahlung beim Steuerbescheid
6.9.2007 SteuernUm finanzielle Nachteile bei der Besteuerung zu vermeiden sollten Steuerpflichtige über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert sein. Bei einem nicht korrekt Steuerbescheid, bei dem Geld erstattet wird, genügt es Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Ein Steuerbescheid mit einem Nachzahlungsergebnis kommt meist dadurch zustande, dass zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen, wie z. B. Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Auch bei Selbstständigen handelt, die keine
oder zu geringe Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer geleistet haben kommt es oft zu einem Nachzahlungsergebnis. Bei einem Nachzahlungsergebnis ist ein Einspruch nicht ausreichend, da durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt wird. Das heißt, wenn der Rechts-
behelf nicht innerhalb der Zahlungsfrist erledigt wird, kommt in der Regel nach kurzer Zeit eine Mahnung des Finanzamts über den ursprünglichen Betrag zuzüglich Säumniszuschläge. Daher sollte man neben dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) in Höhe des strittigen Betrags stellen, um Zahlungsaufschub zu erreichen. Der Antrag kann direkt zusammen mit dem Einspruch gestellt werden.
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