Online-Scheidung im Internet günstiger?
6.9.2007 RechtEinige Anwaltskanzleien bieten inzwischen auch Internet-Scheidungen an, die bei einvernehmlichen Trennungen durchgeführt werden können. Gelockt wird mit Kostenersparnis, die tatsächlich jedoch nur selten eintritt. Die scheidungswilligen Ehepartner können höchsten Fahrtkosten für den Scheidungstermin beim Rechtsanwalt oder den Verdienstausfall, den sie durch die Wahrnehmung des Termins hätten, sparen.
Die Anwaltskosten sind nicht günstiger als bei der Offline-Scheidung. Auch die normale Scheidung ist mit nur einem Anwalt möglich. Das Anwaltshonorar ist gesetztlich geregelt und richtet sich nach dem Streitwert. Es ist daher nicht billiger, wenn man den Scheidungsanwalt nur per E-Mail oder Telefon kontaktiert.
Bei der Internet-Scheidung wird der Scheidungsantrag wird auf der Internetseite der Kanzlei ausgefüllt. Die nötigen Urkunden für die Scheidung werden per Post abgeschickt.Beratungstermine in der Kanzlei sind nicht nötig. Rückfragen werden per E-Mail oder Telefon geklärt.
Richtig Geschieden wird dann wieder offline vor dem Richter. Den Rechtsanwalt lernen die Scheidungsparteien in der Regel erst bei der Verhandlung persönlich kennen. Auch ein Problem bei der Internet-Scheidung ist, dass Streitpunkte bei Sorgerechts- oder Unterhaltsfragen schnell übersehen oder falsch eingeschätzt
werden, da alles über E-Mail abgewickelt wird. Vor Gericht ist es dann möglicherweise für die Klärung zu spät, weil der Anwalt im Streitfall nur eine Partei vertreten darf. Dadurch kann es schnell zu Ärger statt Kostenersparnis kommen.
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