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Rentenkonto klären - Verjährungsfrist

Rentenkonto klären - Verjährungsfrist

23.9.2007 Altersvorsorge

Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten mussten nur bis Ende 2006 aufbewahrt werden. Rentenversicherte, die aus den neuen Bundesländern kommen, sollten daher auf jeden Fall noch versuchen ihre Versicherungskonten klären lassen, falls nicht alle Versicherungszeiten bis Ende 1991 auf ihrem Rentenkonto gespeichert sind. Die Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte für die Rentenversicherung wurden in den neuen Bundesländern erst seit Januar 1992 maschinell erfasst. Die Zeiträume bis 1991 liegen daher dem Rentenversicherer möglicherweise nicht vollständig vor und müssen nachträglich nachgewiesen werden. Betroffen sind insbesondere Personen, die zwischen 1943 und 1974 geboren sind.

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