Suche

16 Betrachter sind gerade online!

Schrottimmobilien

Schrottimmobilien

23.9.2007 Recht, Verbraucherinformationen, Kredite, Immobilien

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den so genannten Schrottimmobilien ist ein ist für den Verbraucherschutz ein wenn auch geringer Fortschritt. Bei diesem Urteil geht es speziell um Altersvorsorge-Kapitalanlage mit den so genannten Steuersparimmobilien und geschlossenen Immobilienfonds. Diese Anlagen wurden oft durch Freunde, Verwandte und Kollegen im Rahmen eines Strukturvertriebs vermittelt. Oft handelte es um Objekte, bei denen erhebliche Provisionen und Gebühren im Anschaffungspreis verborgen waren, und bei denen die Investitionssumme mit den tatsächlich erzielten Erträgen niemals zurückgeflossen wäre. Die bereits beim Kaufabschluss betrogenen Kunden bemerken den Betrug erst, wenn der Garantiegeber für die Mieten Konkurs anmeldet und die wirklich erzielte Miete deutlich zurückgeht. Eine Reihe bankenfreundlicher und verbraucherfeindlicher Gesetze machen es dann schwer, Regreßansprüche oder sogar eine Rückabwicklung der Schrottimmobilie durchzusetzen. Ein Entrinnen aus der Immobilienfalle ist nahezu unmöglich. Eine nervenaufreibende und vor allem kostenintensive Auseinandersetzung vor Gerichten steht bevor, deren Ende für den Immbolienbesitzer meist nicht positiv ist. Der angeblich bestehende Verbraucherschutz entpuppt sich eher als Checkliste, anhand derer Betrüger ihr Risiko bei ihren dubiosen Immobiliengeschäften minimieren können. Eine verbraucherfreundliche Lösung müsste in etwa wie folgt lauten. Eine Bank, die in ihrer Eigenschaft als Immobilienprofi betrügerische Immobilien finanziert und damit das krumme Geschäft überhaupt erst möglich macht, müsste das Risiko alleine Tragen.


Kommentar schreiben