Sparerfreibeträge 2007
23.9.2007 GeldanlageSparen im Jahr 2007 ist wieder etwas mühseliger geworden. Sparer und Anleger müssen wieder einmal mehr Geld an die Staatskasse abführen. Der Sparerfreibetrag 2007 wurde von 1370 Euro pro Jahr für Alleinstehende auf 750 Euro pro Jahr gekürzt. Betroffen sind vor allem Kleinanleger, die ihr Geld sicherheitsbewußt in festverzinslichen Wertpapieren angelegt haben und die Zinsen bisher durch den Sparerfreibetrag ohne Steuerbelastung einnehmen konnten. Ein Anleger, der 30 000 Euro in eine festverzinsliche Anlage mit 4 % Rendite p. a. investiert hatt, musste in der Vergangenheit die Zinseinnahmen nicht versteuern, da er mit 1200 Euro Zinsen pro Jahr unterhalb des Sparerfreibetrags lag, sofern er keine anderen Kapitaleinkünfte hatte. Ab 2007 muss dieser Anleger jedoch zumindest einen Teil der Zinsen versteuern.
Durch die Senkung der Freibeträge werden insbesondere Einmalanlagen mit Zinsansammlung über mehrere Jahr für Sparer noch unattraktiver. Betroffen ist unter anderem der beliebte Bundesschatzbrief Typ B. Die einmalige Zinsausschüttung am Ende der Laufzeit dürfte in den meisten Fällen den Freibetrag deutlich überschreiten. Angebote mit jährlicher Zinszahlung sind da schon besser.
Neben der Kürzung der Sparerfreibeträge plant die Regierung eine Steuer in Höhe von 20 Prozent auf die Gewinne aus Wertpapiergeschäften einzuführen. Die bislang geltende 1-jährige Spekulationsfrist entfällt. Die Frage ist nur noch, ob diese Steueränderung auch Altbestände betrifft, oder nur rückwirkend für den 1. Januar 2007.
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