Spezialfonds
17.10.2007 Geldanlage, Fonds, FinanzenSie sind nicht für die breite Öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG (InvG). Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc.. Der Spezialfonds unterliegt eben-so wie ein Publikumsfonds dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) so-wie der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (BAKred).
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