17.10.2007 Geldanlage, Fonds, Finanzen
Spezialfonds
Sie sind nicht für die breite Öffentlichkeit konzipiert, unterliegen jedoch wie Publikumsfonds dem KAGG (InvG). Sondervermögen i.S.d. KAGG, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Meist handelt es sich um institutionelle Anleger, wie z.B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc.. Der Spezialfonds unterliegt eben-so wie ein […]
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