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Zwangsversteigerungen - Schnäppchen-Immobilien?

Zwangsversteigerungen - Schnäppchen-Immobilien?

8.10.2007 Immobilien

“Bei Immobilien-Zwangsversteigerungen können Häuser, Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeimmobilien oft deutlich unterhalb des tatsächlichen Werts (Verkehrswert ersteigert) werden!” So oder so ähnlich hört man es immer wieder. Und ich möchte auch nicht bestreiten, das bei Zwangsversteigerungen schon das ein oder andere Schnäppchen über den Tisch gegangen ist. Aber nach meinen persönlichen Erfahrungen muss man, als nicht Immobilienprofi, bei Zwangsversteigerungen mit Bedacht an die Sache und nicht in eine Bieteuphorie verfallen, nur weil die Gebote noch deutlich unter dem Verkehrswert liegen. Das Problem bei Zwangsversteigerungen ist, dass Objekte die dort landen meistens eine schwierige Vorgeschichte haben. Besonders problematisch stellt sich dies in der Regel bei der Versteigerung von Eigentumswohnungen aus Eigentümergemeinschaften dar. Selbst der Kauf einer Wohnung zu 50% des “Verkehrswerts” kann für den Käufer in einem bösen Erwachen enden. Von Problemen mit Voreigentümern, die die Wohnung noch in Beschlag haben und nicht freigeben wollen möchte ich an dieser Stelle gar nicht schreiben. Beim Kauf einer Eigentumswohnung in einer Zwangsversteigerung ist vielmehr die Gesamtsitutation der Eigentümergemeinschaft entscheidend. Sie sollten Bedenken, dass sie nicht nur eine vielleicht etwas verwohnte Wohnung, die man aber mit ein paar Wochen harter Arbeit wieder gut renovieren/sanieren kann, erwerben, sondern dass Sie sich in die gesamte Wohnanlage einkaufen und Gemeinschaftseigentum erwerben, wodurch sie Rechte, aber vor allem auch Pflichten haben. Informieren Sie sich vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung - und das nicht nur bezogen auf die Zwangsversteigerung - über die Situation der Eigentümergemeinschaft. Sollen vielleicht sogar 50% der Wohnungen in der Gemeinschaft zwangsversteigert werden? Das kommt häufiger vor als man denkt und hatte dann auch garantiert schon Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ist man erstmal soweit gekommen, dass Zwangsversteigerungen ins Haus stehen, dann ist vorher schon einiges schief gelaufen. In erster Linie ist an horrende Wohngeldausfälle zu denken, die die Eigentümergemeinschaft belasten. Vor allem aber ist auch der Grund der Zwangsversteigerungen zu hinterfragen: Sehr oft handelt es bei Objekten in den viele Wohnungen in der Zwangsversteigerung sind um Problemfälle, die mit starken Baumängeln belastet sind. So kann es passieren, dass der Neueigentümer durch Zwangsversteigerung auf der ersten Eigentümerversammlung erst einmal mit horrenden Sonderumlagen konfrontiert wird, die die ersteigerte Wohnung zu allem anderen als ein Schnäppchen machen. Für den Ersteigerer gilt in diesem Fall: “Mitgefangen Mitgehangen!”.

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